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FAQ




Wie melde ich mich auf der Gemeinde an?

Wenn sie sich in Tentlingen niedergelassen haben, müssen sie sich innerhalb einer Frist von 8 Tagen auf dem Gemeindebüro Tentlingen anmelden. Dazu müssen sie persönlich vorbeikommen. Ein Ehepaar kann jedoch den andere Ehepartner anmelden. Personen unter 18 Jahren müssen nicht selber erscheinen. Das müssen Sie alles mitnehmen:

  • Kopie(n) der Krankenkassenbestätigung(en)
  • für die ganze Familie
  • evtl. das Familienbüchlein
  • den/die Heimatschein(e)
  • AHV-Karte(n)
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Wie melde ich mich ab?

Persönliches Erscheinen auf der Gemeindeverwaltung. Nehmen sie auch die Niederlassungs-bescheinigung die wir bei Ihrer Anmeldung ausgestellt haben mit. Auf der Gemeindeverwaltung wird Ihnen dann der Heimatschein ausgehändigt.

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Wie bekomme ich eine neue ID?

Ist auf der Gemeindeverwaltung zu beantragen. Der Gesuchsteller muss persönlich vorsprechen, da ein Antragsformular unterschrieben werden muss. Kinder ab 7 Jahren müssen das Antragsformular selber unterschreiben. Bei noch minderjährigen Kindern muss auch der gesetzliche Vertreter mit unterschreiben.

  • Eine Identitätskarte für Personen bis zum vollendeten 17. Altersjahr ist 5 Jahre gültig und kostet 35 Franken.
  • Eine Identitätskarte für Personen ab dem  18. Altersjahr  ist 10 Jahre gültig und kostet 70 Franken.
Das müssen sie alles mitnehmen:
  • 1 Passfoto. Sollte nicht älter als 3 Monate alt sein. Fotos in schlechter Qualität werden zurückgewiesen!
  • Polizeirapport, falls Ihre Identitätskarte gestohlen wurde oder Sie diese verloren haben
Die ID muss bei der Bestellung bar bezahlt werden.

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Wie beantrage ich einen neuen Pass?

Ist bei der Gemeinde zu beantragen. Der Gesuchsteller muss persönlich auf der Gemeindeverwaltung vorsprechen (Unterschrift). Minderjährige müssen die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters haben.

  • Ein Pass für Personen bis zum vollendeten 17. Altersjahr ist  5 Jahre gültig und kosten 60 Franken.
  • Ein Pass für Personen ab dem 18. Altersjahr ist 10 Jahre gültig und kostet 125 Franken.
Bei Benutzung des Kombiangebotes Pass + ID, erhalten Sie den Vorzugspreis von Fr. 73.- für Kinder, bzw. Fr. 138.- für Erwachsene.Das müssen sie alles mitnehmen:
  • 1 Passfoto neueren Datums
  • Polizeirapport, falls ihr Pass gestohlen wurde oder Sie diesen verloren haben.
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Ab wann bekomme ich Krankenkassenverbilligungen?

Versicherte oder Familien, deren anrechenbares Einkommen eine festgesetzte Einkommensgrenze unterschreitet, haben Anrecht auf Prämienverbilligung (gegebenenfalls auch für Ihren Ehegatten und ihre unterhaltsberechtigten Kinder). Ein Merkblatt mit den genauen Einkommensgrenzen und ein dazugehöriges Anmeldeformular könne Sie gratis auf der Gemeindeverwaltung beziehen.Weitere Auskünfte erteilt Ihnen auch die Kantonale AHV-Ausgleichskasse, Postfach, 1762 Givisiez, Tel: 026/ 305 52 52

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Bekomme ich Stipendien für meine Ausbildung?

Kantonsstipendien: Gesuchsformulare können beim Amt  für Ausbildungsbeiträge, Rte Neuve 7, 1701 Freiburg (Tel. 305 12 51) oder bei der Berufs- und Laufbahnberatung Düdingen (Schulhaus Brunnenhof, Tel. 493 24 48) bezogen werden. Wer erstmals ein Stipendiengesuch stellt, verwendet das weisse Formular «Erstgesuch»; Lehrlinge und Studenten, welche bereits im letzten Jahr ein Gesuch eingereicht haben, müssen direkt in Freiburg das gelbe Formular «Erneuerungsgesuch» anfordern.Gesuche richten an: Amt  für Ausbildungsbeiträge, Rte Neuve 7, 1701 Freiburg , (Tel. 305 12 51)Einreichefrist: Innert 60 Tagen nach Ausbildungsbeginn. Bei Verspätung wird der allfällige Beitrag entsprechend gekürzt.Gemeindestipendien: Gemäss bestimmter Richtlinien und entsprechender finanziellen Möglichkeiten richtet auch die Gemeinde auf Gesuch hin Ausbildungsbeiträge aus. Lehrlinge und Studenten, welche sich um ein Stipendium der Gemeinde bewerben wollen, müssen eine Kopie des Gesuches, welches sie an die kantonale Abteilung richten, der Gemeindeverwaltung Tentlingen zustellen. Letzte Frist: 60 Tage nach Ausbildungsbeginn.Der Gemeinderat wird diese Gesuche aufgrund seiner Richtlinien und in Berücksichtigung der vom Kanton gewährten Beiträge im Frühjahr 2000 (nach Erhalt der Liste des Kantons) prüfen und über einen allfälligen Gemeindebeitrag entscheiden. Verspätete oder unvollständige Gesuche werden zurückgewiesen.

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Bietet die Gemeinde Generalabonnemente an?

Ja. Es stehen Ihnen nach wie vor die vier unpersönlichen GA-Flexi-Tageskarten zur Verfügung. Sie werden Ihnen bei der Bezahlung auf dem Gemeindebüro ausgehändigt.Ihre Vorteile mit der GA-Flexi-Tageskarte:

  • Sie können die GA-Flexi-Tageskarten bereits im Voraus bei uns beziehen und am Geltungstag der Karte fahren und geniessen, ohne dass Sie an das Zurückbringen der Karte denken müssen.
  • Benützen Sie die GA-Flexi-Tageskarte auf allen SBB und TPF-Linien sowie bei den meisten Schifffahrtsgesellschaften.
  • Auf Privatbahnen erhalten Sie eine Preisermässigung von 50%.Tagesgebühr pro GA-Flexi-Tageskarte Fr. 32.–
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Ich will nächsten Frühling ein Gartenhaus aufstellen. An wen muss ich mein Gesuch richten?

An den Gemeinderat. Dieser kann über kleinere Bauvorhaben entscheiden. Ein Merkblatt und ein dazugehöriges Formular für geringfügige Bauten können Sie gratis auf der Gemeindeverwaltung beziehen. In der Kompetenz des Gemeinderates liegen folgende geringfügige Bauten im Sinne von Art. 64 ARzRPBG:

  • Einzelgaragen, Fertiggaragen, Autounterstände, Velo- und  Motorradunterstände, Tore
  • Grosse Parkplätze (für mehr als 3 Autos), grössere Erdverschiebungen, grosse Spielplätze, Sandplätze
  • Bienenhäuser, Hühnerställe, Kaninchenställe, Zwinger (höchstens zwei Hunde)
  • Gartenhäuser, Schuppen
  • Überdachungen, Windfänge
  • Einfriedungsmauern (Stütz- und Gartenmauern)
  • Geringfügige Fassaden- und Dachänderungen, Dachfenster (nicht Lukarnen), Balkone
  • Treibhäuser und Tunnels für den Gemüse- und Gartenbau (wenn diese Bauten für den saisonalen Betrieb bestimmt, und deren Höhe nicht mehr als 1.50 m beträgt, so sind sie nicht bewilligungspflichtig)
  • Transformerkabinen, Solarzellen, Einzelantennen
  • Ungedeckte und nicht heizbare Schwimmbäder
  • Alle geringfügigen landwirtschaftlichen Bauten, welche einen integrierenden Bestandteil des Betriebszentrums bilden.
  • Bauten aus dem «Grümpelturnier» sind auch bewilligungspflichtig
  • Aussenantennen und Parabolspiegel usw.
Nicht in der Kompetenz des Gemeinderates, sondern dem ordentlichen Verfahren der Bewilligung durch das Bau- und Raumplanungsamt und den Oberamtmann, sind folgende Gesuche unterstellt:
  • Ein- und Mehrfamilienhäuser, Industriegebäude, Landwirtschaftliche Gebäude usw.
  • Jegliche An- und Umbauten welche eine Wohnraumerweiterung bezwecken
  • Lukarnen, Silos und Jauchegruben
  • Schuppen, Garage, Überdachungen usw. die mehr als 8.00 m einer oder mehrerer Seiten überschreitet
  • Abbrüche
  • usw.
Wichtig: Bei Eingabe eines Baugesuches müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
  • Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular der Gemeinde Tentlingen mit allen Unterschriften des/der Gesuchsteller.
  • Die Unterschriften der direkten Anstösser. (Siehe Baugesuch Seite 2 oben «Bestätigung des/der Anstösser»).
  • Situationsplan auf dem der Gegenstand des Gesuches mit allen nötigen Massen eingezeichnet ist.
  • Zeichnung mit allen nötigen Aufrissen und Massen, oder Prospekte vom Objekt.
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Wo kann ich meinen alten Kühlschrank entsorgen?

Die Gemeinde Tentlingen verfügt nicht über eine eigene Grossspergut-Abfuhr. Es können jedoch alle Arten von Abfall richtig entsorgt werden. Im Fall dieses Kühlschrankes kann man ihn bei der Trans-Auto in Tafers deponieren oder für einen Unkostenbeitrag abholen lassen. Genaue Informationen über die richtige Entsorgung von Abfall finden Sie in unserem «Abfallkalender» der gratis auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden kann. Es sind dort alle Arten von Abfall aufgeführt, wie sie richtig entsorgt werden, an welchen Daten z.B. die Karton-Abfuhr stattfindet und auch welche Gebühren die Gemeinde festgelegt hat.

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Wo melde ich mich als Arbeitslos an?

Wenn Sie arbeitslos werden oder bereits sind, können Sie sich auf dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Tafers anmelden (Tel.: 494 55 77). Hierzu müssen Sie  auf der Gemeindeverwaltung vorbeikommen und einige Anmeldeformulare ausfüllen. Diese werden dann an diverse Amtsstellen weitergeleitet. Alle weiteren Schritte werden dann vom RAV weitergeführt.

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